Von der Archiv-Recherche zum Erbschein
Zu unseren Aufgaben gehört über die Erbenermittlung hinaus, die gefundenen Erben bei dem Nachlass-Verfahren vor Gericht zu begleiten soweit wir dazu befugt sind.
Urkunden, Antrag, Erbschein
Wie wir Erben unterstützen
Die Erbstellung muss lückenlos durch Personenstands-Urkunden nachgewiesen werden, die wir beschaffen. Dabei kommt nicht selten eine stattliche Anzahl zusammen. Der Erbschein-Antrag wird beim Nachlassgericht oder vorzugsweise bei einem Notar Ihres Vertrauens beurkundet. Um diesen weitgehend zu entlasten, erstellen wir einen umfassenden Entwurf, der die Erbstellung der beteiligten Erben nachvollziehbar dokumentiert. Mit einer Vetretungs-Vollmacht der Erben wird dieser Antrag beim Nachlassgericht eingereicht, wo wir das Verfahren bis zur Erteilung des Erbscheins begleiten.